Allgemeine Geschäftsbedingungen
Instinkt Media
Stand: Dezember 2025
Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Präambel
Der Kunde und Lizenznutzer (nachfolgend „Kunde“ oder „KD“ genannt) beabsichtigt,
Dienstleistungen von Instinkt Media (nachfolgend „IM“ genannt) zu nutzen. Hierzu zählen insbesondere
Werbung, Werbetechnik, Foto- und Videografie sowie die dadurch erstellten Werke wie z. B. Logos,
Video-Dateien, Produktbilder, Textdaten, Webseiten, Print- und Digitalprodukte jeglicher Art
(nachfolgend zusammen „Dienstleistungen“ oder „Werke“ genannt).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen IM und dem Kunden
sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an den von IM erstellten Werken. Abweichende Bedingungen des
Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, IM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) IM erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB in der jeweils aktuellen Fassung.
Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, ohne dass nochmals ausdrücklich
auf sie hingewiesen werden muss.
(2) Spätestens mit der Annahme eines Angebots, der Beauftragung oder der Entgegennahme der Leistung gelten
diese AGB als akzeptiert.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen, ihnen entgegenstehen oder sie ergänzen,
werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen durch IM, insbesondere
im Bereich Werbung, Werbetechnik, Foto- und Videografie, Grafik- und Webdesign, Print- und
Digitalprodukte sowie sonstige Agenturleistungen.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung,
einem Pflichtenheft oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (z. B. schriftliche oder elektronisch
dokumentierte Absprachen, etwa per E-Mail, Messenger oder vergleichbaren Kommunikationswegen).
(3) Sofern erforderlich, kann IM ein Pflichtenheft oder eine Leistungsbeschreibung anfertigen, die
einzelne Schritte, Meilensteine sowie Pflichten der Vertragsparteien festhält.
§ 3 Verwendungszweck / Nutzungsrechte
(1) Der Kunde ist berechtigt, die vertragsgemäß erbrachten und vollständig vergüteten Dienstleistungen
und Werke im Rahmen der vereinbarten Zwecke zu nutzen, insbesondere für Werbe-, Marketing- und
Präsentationszwecke für das eigene Unternehmen.
(2) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt IM dem Kunden nach vollständiger Bezahlung
der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht
an den für den Kunden erstellten Werken ein. Weitergehende Rechte (z. B. Übertragung auf Dritte,
Bearbeitungsrechte, Exklusivrechte, Herausgabe offener Dateien/Quelldaten) bedürfen einer gesonderten
Vereinbarung und Vergütung.
(3) Die Nutzung ist nur im Rahmen des vereinbarten Zweckes zulässig. Eine Nutzung für rechtswidrige,
diskriminierende oder in § 10 genannte Zwecke ist unzulässig.
§ 4 Pflichten der Vertragspartner
(1) IM erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem fachlichen Wissen und Gewissen. Gestalterische
Freiheiten sind im Rahmen des vereinbarten Konzeptes zulässig, insbesondere, wenn der Kunde keine
konkreten Vorgaben macht oder erforderliche Informationen nicht rechtzeitig bereitstellt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, IM alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten,
Logos, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst
insbesondere Werbemittel, Geschäftsdrucksachen, Produktinformationen, Texte, Bilder, Videos sowie Angaben
zur gewünschten Gestaltung.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist IM berechtigt, den Leistungszeitraum
entsprechend zu verlängern und den zusätzlichen Aufwand zu berechnen. IM darf in diesem Fall auch
nach eigenem Ermessen gestalterische Entscheidungen treffen, um das Projekt fortzuführen.
(4) Kleinere Anpassungen und geringfügige Änderungswünsche nach dem ersten Entwurf werden von IM im
üblichen Rahmen ohne Mehrvergütung berücksichtigt. Darüber hinausgehende oder mehrfach geänderte
Entwürfe, Konzeptwechsel oder zusätzliche Leistungen werden nach Aufwand oder gemäß gesonderter
Vereinbarung vergütet.
(5) Sofern IM die vom Kunden beauftragte Website oder Inhalte auf einem vom Kunden selbst angemieteten
Server bereitstellt, hat der Kunde IM die nötigen Zugangsdaten rechtzeitig zu übermitteln.
§ 5 Herkunftszeichen und Referenzen
(1) IM ist berechtigt, auf von IM erstellten Websites (z. B. im Footer oder Impressum) sowie nach
vorheriger Absprache auf Printprodukten einen branchenüblichen Herkunftsvermerk in Form eines
diskreten Schriftzugs und/oder Hyperlinks (z. B. „Design by Instinkt Media“) anzubringen.
(2) IM ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Werke (z. B. Logos, Webseiten, Printprodukte,
Beschriftungen) – unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen des Kunden – auf der eigenen
Website, in Social-Media-Kanälen, Präsentationen und Portfolios als Referenz zu zeigen.
Der Kunde kann dem aus wichtigem Grund widersprechen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung von IM richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot, Stundensätzen,
Pauschalen oder Preislisten. Alle Preisangaben verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders
ausgewiesen – zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) IM ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, etwa bei umfangreichen Projekten,
laufenden Leistungen oder wiederkehrenden Diensten (z. B. Wartung, Betreuung, Hosting durch Dritte).
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Rechnung spätestens nach Erbringung der Leistung
und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Zahlungen haben – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung
ohne Abzug zu erfolgen.
(2) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß §§ 286, 288 BGB.
Gegenüber Unternehmern kann IM Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Kosten des Zahlungsverkehrs, Bankspesen und Rücklastschriftgebühren gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots oder Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.
Bei fortlaufenden Leistungen (z. B. Betreuung, Wartung, Kampagnen) ergibt sich die Laufzeit
aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit wesentlichen Zahlungen in Verzug ist,
- der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß trotz Aufforderung
nicht innerhalb angemessener Frist behebt, - strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet werden oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
§ 9 Mängelrüge und Leistungsstörungen
(1) Der Kunde hat die von IM erbrachten Leistungen und Werke unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen
und etwaige Mängel schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung zu rügen. Offensichtliche
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung anzuzeigen; verdeckte Mängel unverzüglich nach
ihrer Entdeckung.
(2) Als Mängel gelten keine geringfügigen Abweichungen in Maß, Farbe oder Darstellung, die technisch
bedingt sind (z. B. abweichende Farbwiedergabe auf unterschiedlichen Monitoren, Druckverfahren,
Endgeräten oder Browsern).
(3) IM erhält das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder ist sie
unzumutbar, kann der Kunde – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – Minderung verlangen oder vom
Vertrag zurücktreten, sofern es sich nicht um eine nur geringfügige Pflichtverletzung handelt.
(4) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig
festgestellter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 10 Ablehnungsgründe
(1) IM behält sich vor, Aufträge oder Inhalte abzulehnen bzw. bereits bestehende Leistungen zu beenden,
wenn Anhaltspunkte für rechtswidrige oder unzulässige Inhalte vorliegen. Dies gilt insbesondere bei:
- strafrechtlich relevanten Inhalten (z. B. Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung, Pornografie),
- Diskriminierung aufgrund Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität,
- Verletzung von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten,
- massiver Missachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen,
- gesetz- oder vertragswidriger Nutzung der von IM erbrachten Leistungen.
(2) In diesen Fällen ist IM zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Etwaige Vergütungsansprüche
von IM bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Haftung
(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (z. B. Texte, Fotos,
Logos, Musik, Videos, Marken, Daten) frei von Rechten Dritter sind oder notwendige Nutzungsrechte
wirksam eingeholt wurden. Der Kunde stellt IM von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund
einer Verletzung von Schutzrechten oder sonstigen Rechtsverletzungen durch die vom Kunden gelieferten
Inhalte geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
(2) IM haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet IM nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Kardinalpflicht). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt.
(4) Eine Haftung von IM für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist, soweit
gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung behält sich IM
das Eigentum an physischen Arbeitsergebnissen (z. B. Datenträgern, Probedrucken, Mustern,
gelieferten Materialien) vor.
(2) Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung unzulässig.
§ 13 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Urheberrechte an von IM erstellten Entwürfen, Designs, Layouts, Texten, Bildern,
Videos, Quellcodes und sonstigen kreativen Leistungen stehen IM zu, soweit sie nicht ausdrücklich
anders vereinbart oder per Gesetz dem Kunden zugewiesen sind.
(2) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde die in § 3 beschriebenen
Nutzungsrechte. Ohne vollständige Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei IM; eine Nutzung durch
den Kunden ist dann nur vorläufig und jederzeit widerruflich.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, eine Bearbeitung oder Umgestaltung über den
vereinbarten Zweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung von IM in Textform und kann von der
Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr abhängig gemacht werden.
(4) Die Herausgabe offener Dateien, Quelldaten oder bearbeitbarer Rohdaten (z. B. InDesign-,
Photoshop-, Illustrator-, Projektdateien) gehört nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich
vereinbart und gesondert vergütet wurde.
§ 14 Änderungen, Textform
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform
(z. B. E-Mail, PDF, Messenger-Nachricht mit nachvollziehbarem Absender).
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot)
gehen diesen AGB im Zweifel vor.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von IM.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag der Sitz von IM (Bochum). IM ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 16 Missbräuchliche Nutzung, Entziehung von Nutzungsrechten
(1) Verwendet der Kunde die ihm eingeräumten Nutzungsrechte in einer Weise, die gegen diese AGB,
gegen § 10 oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, ist IM berechtigt, den Kunden zur
unverzüglichen Unterlassung und Beseitigung des rechtswidrigen Zustands aufzufordern.
(2) Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach oder wiederholt er die vertragswidrige Nutzung,
ist IM berechtigt, die eingeräumten Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. In diesem
Fall hat der Kunde jegliche Nutzung der betreffenden Werke zu unterlassen und diese aus allen
Medien, Systemen und Anwendungen – soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar – zu entfernen.
(3) Gerät der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung in Verzug, kann IM die
Nutzungsrechte bis zur vollständigen Zahlung vorläufig aussetzen bzw. deren Ausübung untersagen.
Die Zahlungsansprüche von IM bleiben hiervon unberührt.
(4) Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche kann IM bei schuldhaften und erheblichen
Rechtsverletzungen Schadensersatz verlangen. Die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
(z. B. fiktive Lizenzgebühr, Herausgabe des Verletzergewinns, § 97 UrhG).
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
